19 | 05 | 2012
Höhere Berufsfachschule
Sozialassistenz PDF Drucken E-Mail

Ausbildungsziel

Die Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz führt zu einem schulischen Berufsabschluss. Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung von Basisqualifikationen für eine weiterführende Ausbildung an Fachschulen und Schulen des Gesundheitswesens

Zugangsvoraussetzungen

  1. mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss oder
    gleichwertiger Abschluss)
  2. Bei den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik darf nur ein Fach mit „ausreichend“ bewertet sein. Ein Auswahlverfahren kann den Zugang ggf. ermöglichen.
  3. gesundheitliche Eignung
  4. Höchstalter bei Ausbildungsbeginn 23 Jahre (Ausnahmen sind möglich)

Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre.

Im ersten Ausbildungsjahr findet der Unterricht überwiegend in der Schule statt. In zwei Orientierungspraktika sollen erste Erfahrungen in der sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Praxis gesammelt werden.

Das zweite Ausbildungsjahr gliedert sich wöchentlich in zwei Unterrichtstage und drei Tage Praktikum.

Theorie und Praxis im ersten Ausbildungsjahr

Der theoretische und praktische Unterricht in der Schule umfasst etwa 30 Wochenstunden und wird in folgenden Fächern erteilt:

  • Deutsch
  • Politik/Wirtschaft
  • Religion/Ethik
  • Informationstechnische Grundbildung/EDV
  • Fremdsprache (Englisch)
  • Anthropologie
  • Körper und Bewegung
  • Erziehung
  • Pflege
  • Ernährung und Haushaltsführung

Die fachpraktische Ausbildung sieht zwei Praktika mit einer Dauer von insgesamt sieben Wochen vor.

Während des ersten Praktikums in einer sozialpädagogischen Einrichtung können die Schüler den Alltag z. B. in einer Kindertagesstätte kennen lernen.

Das zweite Praktikum wird in pflegerischen Einrichtungen, wie z. B. in Krankenhäusern, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Altenheimen und ambulanten Pflegediensten durchgeführt.

Theorie und Praxis im zweiten Ausbildungsjahr

Im zweiten Ausbildungsjahr wird der theoretische Teil der Ausbildung an zwei Tagen in der Schule absolviert. Die praktischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben die Schüler an drei Tagen im Praktikum in einer selbst gewählten Einrichtung, die einem der Schwerpunkte Sozialpädagogik oder Sozialpflege zugeordnet ist.

Folgende Fächer aus dem allgemeinbildenden Bereich werden unterrichtet: Deutsch, Politik/Wirtschaft, Fremdsprache, Anthropologie.

In überschaubaren Gruppen findet in dem gewählten Schwerpunkt Sozialpädagogik oder Sozialpflege eine Vertiefung des fachbezogenen Unterrichts statt.

Abschluss

Die Ausbildung endet mit der staatlichen Abschlussprüfung, die einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil umfasst.

Erwerb der Fachhochschulreife

Durch zusätzlichen Unterricht in Englisch und Mathematik kann bei entsprechenden Leistungen die Fachhochschulreife erworben werden.

Finanzen

Die Ausbildung ist schulgeldfrei.

Eine Förderung nach BAföG ist möglich.

Im zweiten Ausbildungsjahr zahlen einige Einrichtungen ein Taschengeld.

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Nach Abschluss der Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Sozialassistenten/in bieten sich aufbauende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in den folgenden Bereichen an:

  1. Erzieherausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik
  2. Krankenpflegeausbildung
  3. Altenpflegeausbildung
  4. Kinderkrankenpflegeausbildung
  5. Familienpflegeausbildung
  6. Ergotherapieausbildung
  7. Physiotherapieausbildung
  8. Hebammenausbildung

Ein Studium an einer Fachhochschule kann begonnen werden, wenn der Zusatzunterricht in Mathematik und Englisch erfolgreich abgeschlossen wurde und eine einjährige praktische Tätigkeit oder der Abschluss einer weiteren Berufsausbildung nachgewiesen wird.

Bewerbung

Die Ausbildung beginnt jährlich nach den hessischen Sommerferien.

Die Bewerbungsfrist endet am 30. April vor Ausbildungsbeginn. Spätere Bewerbungen sind dann möglich, wenn noch Ausbildungsplätze frei sind.

Ihre Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:

  1. Bewerbungsschreiben
  2. Tabellarischer lückenloser Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild
  3. das Zeugnis des mittleren Abschlusses oder das Halbjahreszeugnis in beglaubigter Kopie