23 | 02 | 2012
35 Selbstständige Berufliche Schulen gehen an den Start


„Die Entwicklung und Umsetzung eines hessischen Konzepts zur Selbstständigen Schule ist
eines der großen schulpolitischen Ziele dieser Landesregierung“, sagte die Ministerin. Die
maßgeblichen schulrechtlichen Rahmenbedingungen seien bereits mit Beginn des neuen
Schuljahres vorbereitend geschaffen worden. „Alle Schulen haben deutlich mehr Freiheiten
erhalten, zum Beispiel bei der Unterrichtsgestaltung im Sinne von selbstgesteuertem Lernen
der Schülerinnen und Schüler sowie bei der Organisations- und Personalentwicklung. Den
Selbstständigen Schulen werden darüber hinaus für ihre Qualitätsentwicklung weitere
Handlungsspielräume eröffnet, wofür sie (Selbstständige Schulen und Selbstständige
Berufliche Schulen) eine Lehrerzuweisung von 101,5 Prozent erhalten“, so Henzler. 
 
Alle Selbstständigen Schulen erhalten das Große Budget. Sie können über freie
Personalmittel eigenverantwortlich verfügen und Personal für erweiterte pädagogische
Aufgaben einstellen oder auch Verträge für schulische Assistenzkräfte abschließen. Freie
Personalmittel sind zum Beispiel der Zuschlag zur 100-Prozent-Zuweisung, Mittel für
vorübergehend nicht besetzte Stellen oder Stellengewinne aus nicht geteilten Klassen. Den
Schulleitern Selbstständiger Schulen soll darüber hinaus die Auswahl und Ernennung im
Rahmen von Beförderungen bei Ämtern bis zur Besoldungsgruppe A 14 übertragen werden,
soweit es sich dabei nicht um Funktionsstellen handelt. _
 
Die Ministerin machte deutlich, dass es keineswegs nur um das Große Budget gehe und die
Selbstständige Schule auch keine reine Organisationsveränderung sei, sondern Ziel sei eine
Verbesserung von Unterricht und Lernergebnissen. Der Einsatz der Ressourcen solle für
zentrale Schulentwicklungsprojekte genutzt werden. So sei zum Beispiel im Hessischen
Referenzrahmen Schulqualität die Feedbackkultur als Kriterium zur Qualitätsentwicklung
angeführt. Entsprechende Verfahren könnten auf verschiedenen Ebenen und in
verschiedenen Situationen angewandt werden. „Lernerfolge können verbessert werden, wenn
ein offener und konstruktiver Austausch darüber erfolgt - nicht nur zwischen den Kollegen,
sondern auch zwischen Schülern und Lehrkräften“, sagte Henzler. 
 
 
Folgende berufliche Schulen wurden zum 01. Januar 2012 in Selbstständige Berufliche
Schulen umgewandelt: 
 
 
Adolf–Reichwein–Schule, Limburg 
August–Bebel–Schule, Offenbach 
Berufliche Schulen des Landkreises Waldeck–Frankenberg, Korbach und Bad Arolsen 
Berufliche Schulen des Schwalm–Eder–Kreises, Schwalmstadt 
Berufliche Schulen Untertaunus, Taunusstein 
Berufliche Schulen des Werra–Meissner–Kreises, Eschwege 
Berufliche Schulen des Werra–Meißner–Kreises, Witzenhausen 
Berufliches Schulzentrum Odenwaldkreis, Michelstadt 
Eduard–Stieler–Schule, Fulda 
Eugen–Kaiser–Schule, Hanau 
Feldbergschule, Oberursel 
Friedrich–Dessauer–Schule, Limburg 
Friedrich–List–Schule, Kassel 
Gewerblich-technische Schulen der Stadt Offenbach, Offenbach 
Hans–Viessmann–Schule, Frankenberg und Bad Wildungen 
Johann–Philipp–Reis–Schule, Friedberg 
Karl Kübel Schule, Bensheim 
Kaufmännische Schulen Hanau, Hanau 
Kaufmännische Schulen des Lahn–Dill–Kreises, Dillenburg 
Kinzig–Schule, Schlüchtern 
Konrad–Zuse–Schule, Hünfeld 
Landrat–Gruber–Schule, Dieburg 
Ludwig–Geissler–Schule, Hanau 
Martin–Behaim–Schule, Darmstadt 
Max - Eyth – Schule, Alsfeld 
Max–Eyth–Schule, Dreieich 
Oskar–von–Miller–Schule, Kassel 
Peter – Paul - Cahensly – Schule, Limburg 
Radko–Stöckl–Schule, Melsungen 
Reichspräsident–Friedrich–Ebert–Schule, Fritzlar 
Theodor–Heuss–Schule, Offenbach 
Vogelsbergschule, Lauterbach 
Werner–Heisenberg–Schule, Rüsselsheim 
Werner–von–Siemens–Schule, Wetzlar 
Wilhelm–Knapp–Schule, Weilburg

 
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