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„Die Entwicklung und Umsetzung eines hessischen Konzepts zur Selbstständigen Schule ist eines der großen schulpolitischen Ziele dieser Landesregierung“, sagte die Ministerin. Die maßgeblichen schulrechtlichen Rahmenbedingungen seien bereits mit Beginn des neuen Schuljahres vorbereitend geschaffen worden. „Alle Schulen haben deutlich mehr Freiheiten erhalten, zum Beispiel bei der Unterrichtsgestaltung im Sinne von selbstgesteuertem Lernen der Schülerinnen und Schüler sowie bei der Organisations- und Personalentwicklung. Den Selbstständigen Schulen werden darüber hinaus für ihre Qualitätsentwicklung weitere Handlungsspielräume eröffnet, wofür sie (Selbstständige Schulen und Selbstständige Berufliche Schulen) eine Lehrerzuweisung von 101,5 Prozent erhalten“, so Henzler. Alle Selbstständigen Schulen erhalten das Große Budget. Sie können über freie Personalmittel eigenverantwortlich verfügen und Personal für erweiterte pädagogische Aufgaben einstellen oder auch Verträge für schulische Assistenzkräfte abschließen. Freie Personalmittel sind zum Beispiel der Zuschlag zur 100-Prozent-Zuweisung, Mittel für vorübergehend nicht besetzte Stellen oder Stellengewinne aus nicht geteilten Klassen. Den Schulleitern Selbstständiger Schulen soll darüber hinaus die Auswahl und Ernennung im Rahmen von Beförderungen bei Ämtern bis zur Besoldungsgruppe A 14 übertragen werden, soweit es sich dabei nicht um Funktionsstellen handelt. _ Die Ministerin machte deutlich, dass es keineswegs nur um das Große Budget gehe und die Selbstständige Schule auch keine reine Organisationsveränderung sei, sondern Ziel sei eine Verbesserung von Unterricht und Lernergebnissen. Der Einsatz der Ressourcen solle für zentrale Schulentwicklungsprojekte genutzt werden. So sei zum Beispiel im Hessischen Referenzrahmen Schulqualität die Feedbackkultur als Kriterium zur Qualitätsentwicklung angeführt. Entsprechende Verfahren könnten auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Situationen angewandt werden. „Lernerfolge können verbessert werden, wenn ein offener und konstruktiver Austausch darüber erfolgt - nicht nur zwischen den Kollegen, sondern auch zwischen Schülern und Lehrkräften“, sagte Henzler. Folgende berufliche Schulen wurden zum 01. Januar 2012 in Selbstständige Berufliche Schulen umgewandelt: Adolf–Reichwein–Schule, Limburg August–Bebel–Schule, Offenbach Berufliche Schulen des Landkreises Waldeck–Frankenberg, Korbach und Bad Arolsen Berufliche Schulen des Schwalm–Eder–Kreises, Schwalmstadt Berufliche Schulen Untertaunus, Taunusstein Berufliche Schulen des Werra–Meissner–Kreises, Eschwege Berufliche Schulen des Werra–Meißner–Kreises, Witzenhausen Berufliches Schulzentrum Odenwaldkreis, Michelstadt Eduard–Stieler–Schule, Fulda Eugen–Kaiser–Schule, Hanau Feldbergschule, Oberursel Friedrich–Dessauer–Schule, Limburg Friedrich–List–Schule, Kassel Gewerblich-technische Schulen der Stadt Offenbach, Offenbach Hans–Viessmann–Schule, Frankenberg und Bad Wildungen Johann–Philipp–Reis–Schule, Friedberg Karl Kübel Schule, Bensheim Kaufmännische Schulen Hanau, Hanau Kaufmännische Schulen des Lahn–Dill–Kreises, Dillenburg Kinzig–Schule, Schlüchtern Konrad–Zuse–Schule, Hünfeld Landrat–Gruber–Schule, Dieburg Ludwig–Geissler–Schule, Hanau Martin–Behaim–Schule, Darmstadt Max - Eyth – Schule, Alsfeld Max–Eyth–Schule, Dreieich Oskar–von–Miller–Schule, Kassel Peter – Paul - Cahensly – Schule, Limburg Radko–Stöckl–Schule, Melsungen Reichspräsident–Friedrich–Ebert–Schule, Fritzlar Theodor–Heuss–Schule, Offenbach Vogelsbergschule, Lauterbach Werner–Heisenberg–Schule, Rüsselsheim Werner–von–Siemens–Schule, Wetzlar Wilhelm–Knapp–Schule, Weilburg
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